Katastrophe für den Tierschutz: Bad Kreuznach lässt die Katzenschutzverordnung scheitern

Bad Kreuznach, 20. Juni 2026. Es ist eine Entscheidung, die uns als Katzenhilfe Mainz e.V. fassungslos zurücklässt: Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach will keine Katzenschutzverordnung einführen. Während Tierheime und Katzenschutzvereine in der Region seit Monaten unter chronischer Überfüllung ächzen, hat die Verwaltung am 17. Juni 2026 eine Beschlussvorlage präsentiert, die genau das verweigert, wofür Ehrenamtliche, Tierschützer und engagierte Lokalpolitiker seit fast einem Jahr kämpfen. Über diese Entscheidung können und wollen wir nicht schweigen.

Was ist passiert?

Im Oktober 2025 hatte die Ratsfraktion Faire Liste einen Antrag gestellt, in Bad Kreuznach eine kommunale Katzenschutzverordnung einzuführen. Tierheim und Katzenschutzverein der Stadt unterstützten diesen Vorstoß ausdrücklich und legten dem Haupt- und Personalausschuss im November 2025 eine Statistik zu Fundkatzen vor. Monatelang geschah daraufhin – nichts. Erst auf mehrfaches Nachfragen von Fraktionsvorsitzendem Gerhard Merkelbach reagierte Oberbürgermeister Emanuel Letz, vertröstete jedoch wiederholt mit Verweis auf Zeitmangel der Stadtrechtsdirektorin.

Nun, kurz vor der Sommerpause, liegt das Ergebnis vor: Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, aktuell keine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen. Über den Beschlussvorschlag wird der Stadtrat am 25. Juni 2026 abstimmen.

Die Begründung der Stadt – und warum sie zu kurz greift

Die Verwaltung stützt ihre Ablehnung auf § 13b Tierschutzgesetz. Danach darf eine Katzenschutzverordnung nur erlassen werden, wenn in einem abgegrenzten Gebiet eine hohe Population freilebender Katzen nachweislich besteht und an diesen Tieren erhebliche Leiden, Schmerzen oder Schäden festgestellt wurden, die sich durch eine Bestandsreduzierung verringern ließen. Die vorgelegte Statistik, so die Stadt, erfasse aber lediglich Fundkatzen – und Fundkatzen seien juristisch nicht automatisch mit freilebenden, verwilderten Katzen gleichzusetzen. Zudem sei unklar, ob alle erfassten Tiere überhaupt aus dem Stadtgebiet stammten.

Formal-juristisch mag das nachvollziehbar klingen. Inhaltlich ist es ein Schlag ins Gesicht jeder ehrenamtlichen Tierschutzarbeit – und es ist vor allem eines: eine begriffliche Spitzfindigkeit, die an der Realität vorbeigeht. Denn was ist eine Fundkatze, wenn nicht in den allermeisten Fällen genau jenes Tier, das die Verordnung eigentlich schützen soll? Eine Fundkatze ist zunächst nur eine Katze, die irgendwo aufgegriffen und ins Tierheim oder zum Verein gebracht wurde – unabhängig davon, ob sie ein entlaufenes Haustier mit Chip war oder eine wild geborene, scheue Streunerin aus einer Kolonie. Wer aber mit der täglichen Arbeit von Tierheimen vertraut ist, weiß: Ein erheblicher Teil dieser „Fundkatzen“ – insbesondere die zahllosen Kitten, die gerade jetzt im Sommer in den Katzenhäusern landen – sind genau jene freilebenden, verwilderten Tiere, deren Mütter niemandem gehören und die ohne menschliche Hilfe nie ein Zuhause gefunden hätten.

Die Verwaltung dreht den Spieß jedoch um: Statt selbst zu erheben oder zu untersuchen, wie viele der gemeldeten Fundkatzen tatsächlich aus freilebenden Kolonien stammen, wird den Vereinen vorgehalten, ihre Statistik unterscheide nicht trennscharf genug zwischen Fundkatze und freilebender Katze. Wer soll diese Trennschärfe liefern, wenn nicht die Kommune selbst eine entsprechende Erhebung beauftragt? Tierheime und Vereine arbeiten ehrenamtlich am Limit – sie retten Tiere, sie pflegen sie, sie vermitteln sie. Dass ihnen nun vorgehalten wird, ihre Zahlen genügten nicht den Anforderungen einer Rechtsverordnung, während die Stadt selbst keine eigene Datengrundlage schafft, ist zynisch.

Bemerkenswert ist außerdem: Die Verwaltung selbst räumt ein, dass eine Katzenschutzverordnung „aus Tierschutzgründen sinnvoll, wünschenswert und zweckmäßig“ wäre. Sie verweist als milderes Mittel auf Aufklärungskampagnen und freiwillige Kastrationen von Katzenhaltern – Maßnahmen, die seit Jahren propagiert werden, ohne dass sich an der Situation in den Tierheimen etwas verbessert hätte. Genau dieses Argument – „erst andere Mittel versuchen“ – wird in der Praxis seit Jahren wiederholt, während sich die Lage in den Auffangstationen weiter verschärft.

Die Stimmen der Empörung

Die Reaktionen aus der Tierschutzszene in und um Bad Kreuznach sind eindeutig. Carmen Stoy vom Katzenschutzbund formuliert es deutlich: Die ehrenamtlichen Helfer stießen kräftemäßig und finanziell an ihre Grenzen, die Katzenhäuser seien bis unter das Dach gefüllt – vor allem mit Kitten – und fast täglich kämen neue Anfragen. Auch andere engagierte Tierschützerinnen aus der Region äußern ihren Unmut über die „sinnfreie“ Begründung der Verwaltung und drohen sogar an, die Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Aufnahme von Fundtieren zu überdenken, sollte sich an der Haltung der Verwaltung nichts ändern.

Der Verweis auf Nachbarkommunen schmerzt besonders: In Koblenz gibt es längst eine Katzenschutzverordnung. Im Kreis Euskirchen ist eine Kastrationspflicht seit Jahren etabliert, Köln folgte. Auch in Rheinland-Pfalz selbst haben die Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Bad Hönningen und Puderbach entsprechende Verordnungen samt Kastrationspflicht beschlossen. Bad Kreuznach hätte sich also an bewährten Vorbildern orientieren können – stattdessen reiht sich die Stadt in eine kleine Gruppe von Kommunen ein, die das Problem juristisch wegdefinieren, anstatt es zu lösen.

Warum das für uns als Katzenhilfe Mainz e.V. eine Katastrophe ist

Wir kennen die Situation, von der Carmen Stoy spricht, aus eigener Erfahrung nur zu gut. Auch unsere Vereinsarbeit ist tagtäglich geprägt von überfüllten Pflegestellen, endlosen Wartelisten für Kastrationen und der traurigen Gewissheit, dass jede ungewollte Trächtigkeit einer freilaufenden Katze weitere Kitten bedeutet, für die am Ende niemand Verantwortung übernehmen will. Eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ist kein bürokratisches Wunschkonzert von Tierschützern, sondern ein wirksames, in zahlreichen Kommunen erprobtes Instrument, um genau diesen Kreislauf zu durchbrechen.

Dass eine Stadt wie Bad Kreuznach – mitten in einer Region, in der umliegende Tierschutzvereine längst an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen – diesen Schritt verweigert, ist nicht nur enttäuschend. Es ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance mit realen Folgen für reale Tiere: für jede Katze, die in diesem Sommer geboren wird, weil keine verbindliche Regelung existiert; für jeden Verein, der diese Kitten am Ende aufnehmen muss, weil die öffentliche Hand sich aus der Verantwortung zieht.

Paragraphenreiterei statt Problemlösung

Was uns als Tierschutzorganisation an dieser Entscheidung am meisten verstört, ist nicht einmal das Ergebnis selbst, sondern die Haltung dahinter. Die Stadtverwaltung bestreitet an keiner Stelle, dass Tierheim und Katzenschutzverein vor Ort überlastet sind. Sie bestreitet nicht, dass jedes Jahr Kitten ausgesetzt oder bei Nacht und Nebel vor den Türen der Helfer abgelegt werden. Sie räumt selbst ein, dass eine Verordnung „aus Tierschutzgründen sinnvoll, wünschenswert und zweckmäßig“ wäre. Und trotzdem lautet die Antwort: Nein, weil die vorgelegten Zahlen nicht exakt in das vorgesehene Raster des § 13b Tierschutzgesetz passen.

Das ist die Logik einer Verwaltung, die das sichtbare Problem zwar anerkennt, aber lieber auf einer Definitionsfrage beharrt, als aktiv eine Lösung zu erarbeiten. Anstatt selbst eine fundierte Erhebung zur Population freilebender Katzen im Stadtgebiet zu beauftragen – was ohne Weiteres möglich gewesen wäre, immerhin lagen Monate Zeit dafür – wird der Ball zurück zu den Ehrenamtlichen gespielt, die schon jetzt am Limit arbeiten. Wer das Tierleid ernst nimmt, handelt nicht erst, wenn jede juristische Eventualität hieb- und stichfest dokumentiert ist, sondern dann, wenn das Problem – wie hier unstrittig der Fall – sichtbar vor der eigenen Tierheimtür steht. Eine Verwaltung, die sich hinter Paragraphen verschanzt, während Kitten zu Hunderten ausgesetzt werden, verwechselt juristische Vorsicht mit politischer Verantwortungslosigkeit.

Unsere Forderung

Wir appellieren an den Stadtrat von Bad Kreuznach, den Beschlussvorschlag der Verwaltung am 25. Juni 2026 nicht widerspruchslos zu übernehmen. Stattdessen braucht es:

  • eine von der Stadt selbst beauftragte, belastbare Erhebung zur Population freilebender Katzen im Stadtgebiet, statt formale Hürden an ehrenamtliche Vereine weiterzugeben,
  • eine verbindliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen, wie sie in zahlreichen rheinland-pfälzischen und bundesweiten Kommunen längst Praxis ist,
  • echte finanzielle und organisatorische Unterstützung für Tierheim und Katzenschutzverein vor Ort, die diese Aufgabe nicht allein stemmen können.

Tierschutz darf nicht an formalen Beweisanforderungen scheitern, die die öffentliche Hand selbst nie ernsthaft erfüllen helfen wollte. Wir werden die weitere Entwicklung in Bad Kreuznach aufmerksam verfolgen und unsere Partnervereine in der Region weiterhin nach Kräften unterstützen.


Die Katzenhilfe Mainz e.V. setzt sich seit Jahren für den Schutz freilebender und verwilderter Katzen in der Region ein und unterstützt unter anderem Kastrationsprojekte sowie die Vermittlung von Fundkatzen.

Quellen:

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